Training auch für Landeskader unter Bedingungen möglich

  04.11.2020

Die ab 5. November 2020 geltende Verordnung ermöglicht den Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Sportanlagen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden.

Der Erlass definiert den Spitzen- und Profisport nun folgendermaßen: Bundes- und Landeskaderathlet/innen (OK, PK, NK1, NK2, LK). Das bedeutet, dass Landeskaderathleten grundsätzlich wieder trainieren dürfen. Dazu bedarf es der Absprache mit dem jeweiligen Betreiber der Sportanlage und der Vorlage des entsprechenden Hygienekonzeptes (siehe Handlungsempfehlungen vom 27.10.2020). Der Nachweis, dass Athleten dem Bundeskader bzw. dem Landeskader angehören, kann über die Veröffentlichung auf der Homepage des Hessischen Leichtathletik-Verbandes erfolgen.

Am Bundesstützpunkt Frankfurt werden die Trainingszeiten für Bundeskaderathleten/innen über den Bundesstützpunktleiter, Carsten Ebert, vergeben. Trainingszeiten für Landeskaderathleten/innen können über die Referentin Leistungssport, Gudrun Rouhi, angefragt werden. Landeskadermaßnahmen werden – aus Rücksicht auf die Durchmischung der Gruppen- bis Ende November ausgesetzt.

Wir freuen uns über die Möglichkeiten, die uns nun gegeben werden, auch wenn es nach wie vor eine große Einschränkung, gerade für den Vereinssport bedeutet. Bitte geht alle besonnen mit der Situation um. Von unserer Eigenverantwortung sind weitere Öffnungen abhängig.

Bleibt gesund!

erstellt von GR